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Ermäßigungsantrag

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Die Ermäßigung wird ab dem folgenden Kalenderhalbjahr bzw. beim nächsten Einzugstermin wirksam und ist gültig für den Zeitraum der Bescheinigung, mindestens aber 1 Jahr. Rückerstattungen für das laufende Kalenderhalbjahr erfolgen nicht.

 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.