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Ab Mi. den 01. Dezember 2021 gilt für Hallensport "2GPlus" (und 2G für Outdoor-Sport) im Landkreis Oldenburg

30. 11. 2021

Für uns im Sport ist die wichtigste Neuerung, dass Indoor ab sofort die 2GPlus-Regel gilt! Das heißt nur noch genesenen oder vollständig geimpften Personen mit tagesaktuellem negativem von dafür autorisierten Personen schriftlich dokumentierten Test, darf der Zutritt in die Sportstätten gestattet werden. Wir haben daher keine Wahl und müssen diese Regelung ab sofort umsetzen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung! Das Studium unserer vollständigen aktuellen Hygienekonzepte (unten verlinkt) wird dringend empfohlen.

 

Folgende wichtige Eckpunkte wollen wir an dieser Stelle herausheben:

  • "2GPlus"-Nachweis. Was ist das? Hier klicken!
  • Welche Tests werden anerkannt? Hier klicken! Selbsttests sind ergo nur zulässig wenn diese von einer dafür autorisierten Person beobachtet und schriftlich dokumentiert wurden. Anerkannt werden zum Beispiel Bescheinigungen von Testzentren, Arbeitgebern und ähnlichen Institutionen. Darüber hinaus bildet der TV Hude derzeit Personen aus, die dann im Auftrag des Vereins beaufsichtige Selbsttests durchführen und bescheinigen dürfen. Wende Dich bitte einfach an Deinen zuständigen Übungsleitenden, der Dir dann Auskunft geben kann, ob solche Personen auch für Deine Gruppe aktiv sind. Bitte beachte: Um unser Angebot von beaufsichtigten Selbsttests vor Ort wahrnehmen zu können, musst Du Deinen Selbsttest auf eigene Rechnung selber mitbringen. Diese können nicht vom TV Hude gestellt werden.
  • Indoor / Outdoor: Unsere Trainer:Innen und Übungsleiter:Innen sind dazu verpflichtet aktiv einen "2GPlus-Nachweis" (Indoor) bzw. "2G-Nachweis" (Outdoor) einzufordern, der vor jeder Sportstunde vorzulegen ist. Bitte führe Deinen "2GPlus-Nachweis" daher bei jeder Sportstunde mit. Ohne Nachweis kann der Zutritt zur Sportanlage nicht gestattet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von der Nachweisplicht ausgenommen.
  • Neu ist, dass Indoor nur noch FFP2-Masken erlaubt sind, die lediglich bei der Sportausübung abgesetzt werden dürfen.
  • Für Zuschauer gilt durchgängig und ausnahmslos FFP2-Maskenpflicht.
  • Sowohl Indoor als auch Outdoor: Einer der wichtigsten Punkte der Konzepte ist die Kontaktdatennachverfolgung (Ausnahme Kursbetrieb). Wir würden uns freuen wenn Du unsere digitale Kontaktdatennachverfolgung via TV Hude App unterstützt. Das erspart den ehrenamtlichen Kräften viel Arbeit! Alle Infos dazu findest Du hier.
 

Bild zur Meldung: Ab Mi. den 01. Dezember 2021 gilt für Hallensport "2GPlus" (und 2G für Outdoor-Sport) im Landkreis Oldenburg

 
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TV Hude von 1895 e.V.
Vielstedter Kirchweg 13
27798 Hude

 

Tel:    044 08 / 23 79
Fax:    044 08 / 808 296

 

Erreichbarkeit:

Montags:        17.00 - 19.00 Uhr

Donnerstags:  10.00 - 12.00 Uhr

 

 

Bei Problemen mit der TV Hude App erreichen Sie unsere Experten

 

donnerstags 18.00 - 19.00 Uhr

Tel. 04408-9821303

 

 
 
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